
Ambulante Pflege
Mit uns können Sie trotz Pflege- und Hilfsbedürftigkeit solange wie möglich dort sein, wo Sie am liebsten sind: in den eigenen vier Wänden.
Um Ihnen dies zu ermöglichen, nehmen wir uns die Zeit, Sie in Ihrer selbständigen Lebensführung zu unterstützen und zeitgleich Ihre pflegenden Angehörigen zu entlasten. Gemeinsam mit Ihnen und Ihren Angehörigen erstellen wir nach Ihren persönlichen Bedürfnissen einen Pflegeplan, der die wichtigsten Punkte der Versorgung beinhaltet.
Unser Angebot im Bereich der ambulanten Pflege umfasst die häusliche Alten- und Krankenpflege, Kinderkrankenpflege, hauswirtschaftliche Versorgung und die persönliche Betreuung.
Zuverlässig und kompetent unterstützen wir Sie als Vertragspartner der Kranken- und Pflegekassen in der Grundpflege, der medizinischen-pflegerischen Versorgung (Behandlungspflege) und der Pflege bei Demenz.
Abhängig davon, ob Leistungen der Grund- oder Behandlungspflege in Anspruch genommen werden, entscheiden Sie oder der verordnende Arzt, wie häufig diese erbracht werden sollen. Es ist möglich, dass einzelne Leistungen bis zu mehrmals täglich oder nur einmal in der Woche durchgeführt werden. Bei Bedarf können entweder die Leistungen oder die Anzahl der Hausbesuche auf das für Sie optimale Maß angepasst werden.
Darüber hinaus ist uns eine Zusammenarbeit mit allen an der Pflege beteiligten Personen sehr wichtig. Nur so können wir Ihre Zufriedenheit und ein hohes Maß an Qualität erreichen.
Sollte nachfolgend eine von Ihnen benötigte Leistung nicht aufgeführt sein, sprechen Sie uns gerne an!
Zur Grundpflege gehören überwiegend wiederkehrende Leistungen aus den Bereichen:
- Körperpflege
Waschen, Duschen, Kämmen, Rasieren, Hilfe beim An- und Auskleiden, Unterstützung bei Toilettengängen oder das Wechseln von Vorlagen usw. - Ernährung
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme und bei der Zubereitung von Mahlzeiten oder das Verabreichen von Sondenkost usw. - Mobilität
Transfer aus und in das Bett, Unterstützung beim Gehen, Stehen, Aufstehen, Treppen steigen, Lagerungen im Bett usw.
Zur medizinischen Behandlungspflege gehören beispielsweise folgende Maßnahmen:
- Wundversorgung
Anlegen und Wechseln von Wundverbänden z. B. nach Operationen, Wundliegen (Dekubitus) oder offenen Beinen (Ulcus cruris) - Kompressionsverbände anlegen oder Kompressionsstrümpfe an- bzw. ausziehen
- Injektionen
Insulin oder Heparin - Medikamentenüberwachung
Unterstützung bei der regelmäßigen Medikamenteneinnahme oder das Stellen der Medikamente in einer Wochenbox - Blutzucker- und Blutdruckkontrollen
- Medizinische Einreibungen
Finanzierung
Um die häusliche Pflege zu finanzieren, gibt es eine Reihe von unterschiedlichen Möglichkeiten.
Leistungen der Grundpflege sind in erster Linie der Pflegeversicherung zuzuordnen. In welchem Umfang diese die Kosten ganz oder zumindest teilweise übernimmt, ist vor allem davon abhängig, ob Ihnen als Leistungsempfänger ein Pflegegrad anerkannt wurde. Für diesen Fall hat das Pflegeversicherungsgesetz eine Vielzahl von Möglichkeiten vorgesehen, wie Sie Ihre Ansprüche kombinieren und geltend machen können.
Eine abschließende Auflistung dieser unterschiedlichen Finanzierungsmodelle ist an dieser Stelle nur sehr schwer möglich. Sie können sich gerne jederzeit mit uns in Verbindung setzen, um weitergehende und auf Ihre Situation abgestimmte Informationen zu erhalten.
Auch wenn (noch) keine Einstufung in einen Pflegegrad vorliegt, ist eine Unterstützung durch uns selbstverständlich möglich. Wir beraten Sie gerne und prüfen auf Wunsch, ob es sinnvoll ist einen Pflegegrad zu beantragen.
Kosten für die Behandlungspflege übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen und auf Verordnung Ihres Arztes die Krankenkassen. Je ärztlicher Verordnung muss eine Zuzahlung in Höhe von 10 Euro gezahlt werden, zusätzlich werden für die ersten 28 Tage je Kalenderjahr 10 Prozent der Kosten als Eigenanteil fällig. Die Zuzahlungen werden von den Krankenkassen berechnet und eingezogen. Ausgenommen sind die Versicherten, die von den Zuzahlungen (z. B. Rezeptgebühren) befreit sind.
Ihre Ansprechpartner vor Ort
Pflegestützpunkt Vechta 0 44 41 - 9777-400
Pflegestützpunkt Goldenstedt 0 44 41 - 9777-806
Pflegestützpunkt Visbek 0 44 41 - 9777-906
Pflegestützpunkt Bakum 0 44 41 - 9777-750
Familien mit einem schwer kranken Kind befinden sich in einer speziellen Situation und benötigen besondere Unterstützung.
Mit großem Engagement unterstützen wir Sie deshalb zuverlässig und kompetent, so dass Ihr Kind in seiner gewohnten häuslichen Umgebung gepflegt bzw. betreut werden kann. Wir möchten Sie ermutigen und bestärken, Ihr krankes Kind zu Hause zu versorgen und Sie darin unterstützen, Ihr Kind möglichst selbstständig zu versorgen. Unsere ambulanten Leistungen können dazu beitragen, einen Aufenthalt im Krankenhaus zu vermeiden oder zu verkürzen und die betreuenden Familienmitglieder zu unterstützen. Wir arbeiten eng mit Kinderärzten und allen anderen beteiligten Personen der Pflege zusammen, um eine optimale Versorgung zu gewährleisten.
Der Umfang der unterstützenden Pflegemaßnahmen orientiert sich an den individuellen familiären Erfordernissen, an der ärztlichen Verordnung und an der Kostenzusage Ihrer Krankenkasse. Ggf. können auch Leistungen anderer Kostenträger in Anspruch genommen werden. Zudem ist in jedem Fall ein privater Auftrag möglich.
Unsere Mitarbeiter beraten Sie gerne bezüglich der Finanzierungsmöglichkeiten und helfen Ihnen, entsprechende Anträge zu stellen.
Wie häufig Sie unsere Leistungen für Ihr Kind in Anspruch nehmen können oder möchten, stimmen Sie gemeinsam mit uns verbindlich ab. Grundsätzlich sind sowohl ein- bis mehrmals täglich oder ein- bis mehrmals wöchentliche Einsätze planbar.
Zu den Leistungen der ambulanten Kinderkrankenpflege gehören u. a.
- Nachbetreuung von Frühgeborenen
- Pflege chronisch kranker Kinder
- Medizinische Behandlungspflegen wie z. B. Medikamente verabreichen, Injektionen, Infusionen, Wundverbände etc.
- Pflegeberatung nach §37 Abs. 3 der Pflegeversicherung
Sollte eine von Ihnen benötigte Leistung nicht aufgeführt sein, sprechen Sie uns gerne an.
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern!
Ihr Ansprechpartner
Stefan Taphorn
04441/9777-411
Nach wie vor lebt der Großteil der Pflegebedürftigen in Privathaushalten und wird überwiegend von Angehörigen betreut. Dies verlangt von den Angehörigen viel Engagement, Verzicht auf Freizeit und die Bereitschaft, gegebenenfalls "rund-um-die-Uhr" zu begleiten und zu unterstützen.
Umso wichtiger ist es, dass sich die pflegenden Angehörigen zwischendurch eine „Auszeit“ von der Pflege nehmen können, ohne Sorge haben zu müssen, dass die Pflege und Betreuung nicht sichergestellt sind.
Durch unsere Alltagsbegleitung für unterstützende Tätigkeiten, wie z. B. die Begleitung bei Arztbesuchen, sowie durch unsere Betreuungsdienste bieten wir sowohl Ihnen als auch den pflegenden Angehörigen die Möglichkeit zur eigenen Entlastung. So können die Angehörigen z.B. in Ruhe Einkaufen gehen, sich mit Freunden treffen, ihren Hobbies nachgehen oder an kulturellen Veranstaltungen teilnehmen. Hierfür stehen Ihnen unsere qualifizierten Alltagsbegleiter je nach Bedarf und Absprache zur Verfügung.
Finanzierung
Die Betreuungsdienste können auf verschiedenen Wegen über die Pflegeversicherung finanziert werden.
So ist eine langfristig geplante, regelmäßige Betreuung unter Anrechnung auf das Pflegegeld ebenso möglich wie einmalige oder zeitlich befristete Unterstützungen, z. B. über die so genannte Verhinderungspflege. Ist der pflegende Angehörige nämlich aufgrund bestimmter Umstände an der Durchführung der Pflege oder Betreuung verhindert, kann die Sozialstation die Pflege und Betreuung zu diesen Zeiten übernehmen. Hierfür stehen allen Pflegebedürftigen, die in Pflegegrad 2 bis 5 eingestuft und mindestens sechs Monate durch Angehörige gepflegt worden sind, 1.612 Euro im Jahr durch die Pflegeversicherung zur Verfügung.
Zusätzlich haben alle Pflegebedürftige Anspruch auf den so genannten Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat, der für Betreuung eingesetzt werden kann.
Selbstverständlich ist auch eine ergänzende oder ausschließliche private Finanzierung jederzeit möglich.
Ihre Ansprechpartner vor Ort
Pflegestützpunkt Vechta 0 44 41 - 9777-400
Pflegestützpunkt Goldenstedt 0 44 41 - 9777-806
Pflegestützpunkt Visbek 0 44 41 - 9777-906
Pflegestützpunkt Bakum 0 44 41 - 9777-750
Gesundheitliche Einschränkungen im hohen Alter können dazu führen, dass der eigene Haushalt nicht mehr selbstständig geführt werden kann.
Wir bieten Ihnen bei der Verrichtung Ihrer täglichen Hausarbeit individuelle Hilfe an, indem wir Ihnen anfallende Aufgaben im Haushalt abnehmen bzw. Sie hierbei unterstützen.
Hierzu zählen unter anderem die Reinigung der Wohnung, die Reinigung und Pflege der Wäsche, Einkaufen, Botengänge, Geschirr spülen oder auch die Zubereitung von Mahlzeiten.
Finanzierung
Die hauswirtschaftliche Versorgung kann auf verschiedenen Wegen über die Pflegeversicherung finanziert werden.
So ist eine langfristig geplante, regelmäßige Übernahme hauswirtschaftlicher Tätigkeiten unter Anrechnung auf das Pflegegeld ebenso möglich wie einmalige oder zeitlich befristete Unterstützungen, z. B. über die sogenannte Verhinderungspflege. Hierfür stehen allen Pflegebedürftigen, die in Pflegegrad 2 bis 5 eingestuft und mindestens sechs Monate durch Angehörige gepflegt worden sind, 1.612 Euro im Jahr durch die Pflegeversicherung zur Verfügung.
Zusätzlich haben alle pflegebedürftige Personen (Pflegegrad 1-5 Anspruch auf den so genannten Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat, der für unterstützende Maßnahmen bei der Durchführung der hauswirtschaftlichen Versorgung eingesetzt werden kann.
Selbstverständlich ist auch eine ergänzende oder ausschließliche private Finanzierung jederzeit möglich.
Ihre Ansprechpartner vor Ort
Pflegestützpunkt Vechta 0 44 41 - 9777-400
Pflegestützpunkt Goldenstedt 0 44 41 - 9777-806
Pflegestützpunkt Visbek 0 44 41 - 9777-906
Pflegestützpunkt Bakum 0 44 41 - 9777-750